Online - Anmeldung

Anmeldung bis 30. April 2024

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Anmeldeformular
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Auszug aus der schulordnung

An- / Abmeldung

Die Anmeldung wird mittels Anmeldeformular eingereicht. 

Die Anmeldung eines Schülers für den jeweiligen Musikunterricht gilt für ein Semester. Sie verlängert sich automatisch, wenn der Vertrag nicht bis zum 15. Dezember bzw. 30. April eines Jahres gekündigt wird.

Bei Austritt im Laufe eines Semesters, bei Umzug oder verspäteter Kündigung, wird der Elternbeitrag nicht zurückerstattet. 

Unterricht

Das Schuljahr an der Musikschule entspricht jenem der Volksschule. Während den Schulferien, an Sonntagen und den offiziellen Feiertagen findet kein Unterricht statt. An schulfreien Tagen ausserhalb des offiziellen Ferienplanes findet der Unterricht in der Regel statt.
Der Unterricht umfasst pro Schüler oder Schülerin und Semester mindestens 17 Unterrichtseinheiten. Gesetzliche Feiertage gelten als erteilte Unterrichtseinheiten.

In der Regel wird der Unterricht in der Wohnsitzgemeinde des Schülers oder der Schülerin erteilt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Unterricht in einer anderen Vertragsgemeinde durchgeführt. 

Absenzen

Kann ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht nicht besuchen, bitten wir um frühzeitige Abmeldung bei der Musiklehrperson. Bei längerer Krankheit eines Schülers oder einer Schülerin und unter der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, erfolgt eine Rückerstattung für jene Dauer, um welche die Absenz vier Unterrichtseinheiten übersteigt.

Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin infolge anderweitiger Gründe (Klassenlager, Schulreise, ...) besteht kein Anspruch auf Kompensation oder Rückerstattung versäumter Unterrichtszeit. Bei Absenzen einer Musiklehrperson die mehr als 3 Wochen dauern, ist die Musikschule um Vertretung bemüht. Sollten wegen einer Absenz einer Lehrperson am Ende eines Semesters weniger als 17 Unterrichtseinheiten erteilt worden sein, erfolgt mit der Rechnung des folgenden Semesters eine Gutschrift bzw. eine Rückerstattung in der Höhe von 1/19 des Elternbeitrages pro Unterrichtseinheit.

Gesetzliche Feiertage gelten als erteilte Unterrichtseinheit.

GESCHWISTERRABATT/REDUKTION

Besuchen aus der gleichen Familie drei oder mehr Kinder den Unterricht an der Musikschule Muri+, so müssen für das älteste und das zweitälteste Kind der volle und für alle jüngeren Kinder nur der halbe Elternbeitrag bezahlt werden. Zweitinstrument, Ensemble, Wahlfach sowie Erwachsenenunterricht werden dabei nicht mitgezählt.

In finanziellen Härtefällen ist es möglich, eine Reduktion des Elternbeitrages zu beantragen. Der Antrag gilt immer für ein ganzes Schuljahr. Nach dem Anmeldeschluss vom 30.04. eingegangene Anträge können erst wieder im nachfolgenden Schuljahr berücksichtigt werden.